Friedhof Neuwerk der Pfarrei Maria von den Aposteln

Slider Friedhof Neuwerk (c) MvdA

Friedhofsverwaltung: Liebfrauenstr. 16a, 41066 Mönchengladbach
Ansprechpartner: Britta Howe

Tel.:         02161 / 495 27 56
Fax:         02161 / 495 27 57
mailto:     friedhof.neuwerk@mariavondenaposteln.de

Sprechzeiten:    Dienstag         08.30 – 10.30 Uhr
                          Donnerstag    16.30 – 17.30 Uhr
                          Freitag            09.00 – 10.00 Uhr

Trauernde trösten - Tote begraben,
wegen dieser wichtigen Aufgabe der Kirche von alters her
bietet die Kirchengemeinde einen Rahmen für ein würdiges Abschiedsritual 
und einen Ort der Erinnerung an unsere Verstorbenen mitten in Neuwerk.

Öffnung des Friedhofs: ganztägig geöffnet, nachts geschlossen.
Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten im Aushang.
Geschlossen in der Regel am 31.10. (Tag vor Allerheiligen), es sei denn, Allerheiligen fällt auf einen Montag.

Bestattungsmöglichkeit:
Wir bieten Beisetzungsmöglichkeit durch Erdbestattung oder Urnenbeisetzung für:

  • verstorbene Christinnen und Christen, die zum Zeitpunkt ihres Todes ihren Wohnsitz in der Pfarrei Maria von den Aposteln (Bettrath, Neuwerk, Uedding) hatten
  • verstorbene Christinnen und Christen, die zum Zeitpunkt ihres Todes ihren Wohnsitz in der Region Mönchengladbach (Gemeinden Jüchen, Korschenbroich, Stadt Mönchengladbach) hatten
  • verstorbene Angehörige von Christinnen und Christen in der Pfarrei Maria von den Aposteln (auch wenn diese Verstorbenen einer anderen Religion oder keiner Kirche angehörten)
  • zum Zeitpunkt ihres Todes Nutzungsberechtigte oder Angehörige von Nutzungsberechtigten.

Einen erweiterten Kreis finden Sie in § 1 unserer Friedhofssatzung (neu ab 01.01.2024).                   

Anonyme Bestattungen sind nicht möglich.

Der Friedhof verfügt nicht über eine Totenhalle.

Grabarten:
Sie finden auf unserem Friedhof

  • ein- bis mehrstellige Wahlgräber für Erdbestattung und / oder Urnenbeisetzung, für bis zu 4 Urnen je Grabstelle
  • einstellige Rasengräber mit Platte und Beschriftung für eine Erdbestattung (seit 2012)
  • zweistellige Urnengräber zur freien Gestaltung (Platte / Grabmal / Bepflanzung)
  • eine Gemeinschaftsgrabfläche für 'still geborene Kinder' (Fehlgeburten, Krhs. Neuwerk)
  • Urnenstelen zur Beisetzung von 2 Urnen je Kammer, 
    ohne Ausschmückung der Beisetzungsstelle  (seit 2009)
  • einstellige Baumgräber mit der Möglichkeit des Vorkaufs eines danebenliegenden Baumgrabes

Es existieren noch 135 Reihengräber (auslaufend). 

Begräbnis:

Für Begräbnisgottesdienste steht die Pfarrkirche schräg gegenüber vom Friedhof an der Liebfrauenstraße in der Regel
dienstags bis samstags um 9:00 Uhr oder um 11:00 Uhr zur Verfügung. 
Von dort begleitet der Trauerzug in der Regel den Sarg oder die Urne zur Beisetzung zum Grab.
Im Jahr 2022 fanden 11 Erdbestattungen und 87 Urnenbeisetzungen statt. 

Ausführliche Hinweise entnehmen Sie bitte der aktuellen Friedhofssatzung sowie der Gebührenordnung.

 

Informationen für Bestatter

Auswärtige Bestatter haben oft viele Fragen zum Ablauf einer Bestattung auf unserem Friedhof. Hier einige wichtige Informationen, um Ihre Arbeit zu erleichtern.

  • Bitte melden Sie sich zunächst im Pfarrbüro (Tel. 02161 - 4672247), um den Begräbnisdienst und Tag und Stunde der Bestattung festzulegen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Bestattung festgestellt.
  • Die Friedhofsverwaltung benötigt vor der Beisetzung die standesamtlichen Unterlagen und eine unterschriebene Bestattungsvollmacht, die Sie hier herunterladen können.
  • Die Friedhofsverwaltung stellt keine hauptamtlichen Träger für Bestattungen.
  • Sind bereits vorhandene Grabstätten mit Grabplatten belegt, so sind bei weiterer Belegung die Nutzungsberechtigten für die rechtzeitige Entfernung der Grabplatte (mindestens 24 Std. vor dem Begräbnistermin) verantwortlich.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.

Informationen für Steinmetze

Auf unserem Friedhof gibt es einige Regeln für das Aufstellen von Grabmalen, die Sie der Friedhofssatzung entnehmen können. Generell bedarf die Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Einfriedungen, Grabeinfassungen sowie sonstiger baulicher und gestalterischer Anlagen sowie Änderungen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie muss bereits vor der Anfertigung oder der Veränderung der Grabmale eingeholt werden. Ein entsprechendes Formular Grabmalgenehmigungsantrag finden Sie hier. Bei der Anlieferung von Grabmalen ist dem Friedhofspersonal der genehmigte Aufstellungsantrag vorzulegen.

In der anfallenden Grabmalgebühr ist die Genehmigung, die jährliche Prüfung auf Standfestigkeit und die Entsorgung nach Rückgabe des Nutzungsrechts enthalten. Bei vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle ist der Nutzungsberechtigte für das Abräumen der Grabstelle zuständig.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.

 

Verkehrsanbindung: MöBus / VRR Linien 007, 015, 036; Haltestelle: Neuwerk, Markt
Der heutige Friedhof der Kirchengemeinde auf der Ostseite der Engelblecker Straße geht auf das Jahr 1818 zurück, als der damalige Pfarrer Peter Leufgens eine erste Fläche gegenüber dem alten Friedhof (heute Grünanlage) weihte. 
Die heutige Größe von ca. 1,65 ha wurde 1951 erreicht.
Der Friedhof umfasst zurzeit

auf 5 Feldern 2465 Grabstellen auf 1573 Gräbern .

 

Literaturhinweis: GEGEN DIE GLADBACHERISCHEN EINWENDUNGEN
Geschichte der Pfarre St. Mariä Himmelfahrt, Neuwerk
Herausgeber Holger Schallenburger
Neuwerker Heimatfreunde e.V. 2004