Friedhofsverwaltung: Liebfrauenstr. 16a, 41066 Mönchengladbach
Ansprechpartner: Britta Howe
Tel.: 02161 / 495 27 56
Fax: 02161 / 495 27 57
mailto: friedhof.neuwerk@mariavondenaposteln.de
Sprechzeiten: Dienstag 08.30 – 10.30 Uhr
Donnerstag 16.30 – 17.30 Uhr
Freitag 09.00 – 10.00 Uhr
Trauernde trösten - Tote begraben,
wegen dieser wichtigen Aufgabe der Kirche von alters her
bietet die Kirchengemeinde einen Rahmen für ein würdiges Abschiedsritual
und einen Ort der Erinnerung an unsere Verstorbenen mitten in Neuwerk.
Öffnung des Friedhofs: ganztägig geöffnet, nachts geschlossen.
Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten im Aushang.
Geschlossen in der Regel am 31.10. (Tag vor Allerheiligen), es sei denn, Allerheiligen fällt auf einen Montag.
Bestattungsmöglichkeit:
Wir bieten Beisetzungsmöglichkeit durch Erdbestattung oder Urnenbeisetzung für:
Einen erweiterten Kreis finden Sie in § 1 unserer Friedhofssatzung (neu ab 01.01.2024).
Anonyme Bestattungen sind nicht möglich.
Der Friedhof verfügt nicht über eine Totenhalle.
Für Begräbnisgottesdienste steht die Pfarrkirche schräg gegenüber vom Friedhof an der Liebfrauenstraße in der Regel
dienstags bis samstags um 9:00 Uhr oder um 11:00 Uhr zur Verfügung.
Von dort begleitet der Trauerzug in der Regel den Sarg oder die Urne zur Beisetzung zum Grab.
Im Jahr 2022 fanden 11 Erdbestattungen und 87 Urnenbeisetzungen statt.
Ausführliche Hinweise entnehmen Sie bitte der aktuellen Friedhofssatzung sowie der Gebührenordnung.
Auswärtige Bestatter haben oft viele Fragen zum Ablauf einer Bestattung auf unserem Friedhof. Hier einige wichtige Informationen, um Ihre Arbeit zu erleichtern.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.
Auf unserem Friedhof gibt es einige Regeln für das Aufstellen von Grabmalen, die Sie der Friedhofssatzung entnehmen können. Generell bedarf die Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Einfriedungen, Grabeinfassungen sowie sonstiger baulicher und gestalterischer Anlagen sowie Änderungen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie muss bereits vor der Anfertigung oder der Veränderung der Grabmale eingeholt werden. Ein entsprechendes Formular Grabmalgenehmigungsantrag finden Sie hier. Bei der Anlieferung von Grabmalen ist dem Friedhofspersonal der genehmigte Aufstellungsantrag vorzulegen.
In der anfallenden Grabmalgebühr ist die Genehmigung, die jährliche Prüfung auf Standfestigkeit und die Entsorgung nach Rückgabe des Nutzungsrechts enthalten. Bei vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle ist der Nutzungsberechtigte für das Abräumen der Grabstelle zuständig.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.
Verkehrsanbindung: MöBus / VRR Linien 007, 015, 036; Haltestelle: Neuwerk, Markt
Der heutige Friedhof der Kirchengemeinde auf der Ostseite der Engelblecker Straße geht auf das Jahr 1818 zurück, als der damalige Pfarrer Peter Leufgens eine erste Fläche gegenüber dem alten Friedhof (heute Grünanlage) weihte.
Die heutige Größe von ca. 1,65 ha wurde 1951 erreicht.
Der Friedhof umfasst zurzeit
Literaturhinweis: GEGEN DIE GLADBACHERISCHEN EINWENDUNGEN
Geschichte der Pfarre St. Mariä Himmelfahrt, Neuwerk
Herausgeber Holger Schallenburger
Neuwerker Heimatfreunde e.V. 2004